MPU Vorbereitung

BTM (Drogen)

Wenn Sie unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen sind, oder wenn der Fahrerlaubnisbehörde Hinweise vorliegen, dass Sie außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben (durch Drogendelikte oder Drogenmissbrauch).

Wer Drogen konsumiert oder damit handelt, muss über einen Zeitraum von einem Jahr seine Drogenfreiheit nachweisen.

Wenn eine 1 jährige Drogenfreiheit verlangt wird muß dies unter forensischen Bedingungen bewiesen werden. Das heißt, entweder werden 1 Jahr lang Urinscreenings durchgeführt oder mindestens 8cm langes Haar wird untersucht.

Kokain, Canabis oder ähnliche Substanzen bleiben bis zu einem Jahr im Körper. Somit sind dies Substanzen bis zu einem Jahr im Blut, im Urin und in den Haaren nachweisbar.

Sie MÜSSEN, um erfolgreich zu sein, DIREKT nach Entzug des Führerscheins handeln!!!