MPU Vorbereitung

Alkohol


Ab wann müssen Sie alkoholbedingt zur MPU?
  • ab 1,6 ‰ Alkohol im Blut
  • bei 2 maliger Alkoholauffälligkeit (z.B. 0,4% + 0,8%)
  • ab 2% ist eine 1 jährige Abstinenz verlangt
Wenn eine 1 jährige Abstinenz verlangt wird muß dies unter forensischen Bedingungen bewiesen werden. Das heißt, entweder werden 1 Jahr lang Urinscreenings durchgeführt oder mindestens 8cm langes Haar wird untersucht.
Eine Therapie unter fachlicher Leitung eines Dipl. Psychologen oder eines Verkehrspsychologen wäre ein Vorteil.

2007 hatten 58% aller MPUs Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss als Ursache.
Da eine dauerhafte Umstellung des Alkoholkonsums erst nach 12 Monaten festgestellt werden kann, muss von Seiten des Gutachters mindestens ein Jahr zwischen der Trunkenheitsfahrt und der MPU liegen. Im Interesse der Allgemeinheit liegt es aber, möglichst schnell eine Einschätzung des potenziell gefährlichen Verkehrsteilnehmers zu erhalten, weshalb eine MPU in der Regel früher gefordert wird und damit nahezu zwangsläufig zum Führerscheinentzug führt.

Sie MÜSSEN, um erfolgreich zu sein, DIREKT nach Entzug des Führerscheins handeln!!!